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   OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24   

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OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24 (https://dejure.org/2024,8919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24 (https://dejure.org/2024,8919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24 (https://dejure.org/2024,8919)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21

    Beiziehung von Beschilderungsplan in Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Soweit die Rechtsbeschwerde beanstandet, das Amtsgericht habe seinen in der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Beiziehung des Beschilderungsplans nebst der zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung nicht ablehnen dürfen, handelt es sich der Sache nach um die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 08.05.2019 - 7 Ss 202/19 -, BeckRS 2019, 9428; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 Owi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.11.2021 - IV-2 RBs 191/21 -, juris Rn. 11; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris Rn. 67; a.A. OLG Saarbrücken Beschl. v. 13.07.2022 - SsRs 30/21 -, juris Rn. 5: Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs).

    Ein solcher Fall der Nichtigkeit kommt insbesondere bei Anbringung der Beschilderung durch unzuständige Stellen oder Unbefugte in Betracht oder aber dann, wenn eine Baufirma nach § 45 Abs. 6 StVO ermächtigt wird, für einen bestimmten Zeitraum ein von der zuständigen Behörde durch einen Plan vorgegebenes Beschilderungskonvolut aufzustellen und dieses nach Ablauf der Befristung der verkehrsrechtlichen Anordnung noch steht oder aber das entscheidende Verkehrsschild wegen Abnutzung oder Witterungseinflüssen selbst unkenntlich oder nicht wahrnehmbar ist (BeckOK StVR/Krenberger, 22. Ed. 15.1.2024, StVO § 39 Rn. 98a f.; s.a. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 9).

    Danach sind für die Beurteilung des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig die Angaben des Messprotokolls relevant und nicht ein Beschilderungsplan nebst verkehrsrechtlichen Anordnungen (Krenberger, jurisPR-VerkR 12/2022 Anm. 6; s.a. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 8).

    Weil es sich bei der Frage der potentiellen Beweisbedeutung von Unterlagen für den konkreten Ordnungswidrigkeitenvorwurf um eine Tatsachen- und nicht eine Rechtsfrage handelt, war eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 GVG auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Saarbrücken (Beschl. v. 13.07.2022 - SsRs 30/21 ) nicht veranlasst (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Es dient damit in besonderem Maße dem Schutz des Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn.32).

    Der Betroffene kann auf diese Weise den Vorwurf betreffende Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden, eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21 -, juris Rn. 54; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschl. v. 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 33).

    Allerdings kann der Anspruch auf Informationszugang des Betroffenen aufgrund widerstreitender verfassungsrechtlich verbürgter Interessen wie etwa der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege oder entgegenstehende schützenswerte Interessen Dritter eingeschränkt werden (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21 -, juris Rn. 52).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Es dient damit in besonderem Maße dem Schutz des Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn.32).

    Bei entsprechenden Zugangsersuchen obliegt es den Bußgeldbehörden und den Gerichten, im Einzelfall zu entscheiden, ob sich das Gesuch innerhalb des durch vorstehende Grundsätze gesetzten Rahmens hält (BVerfG Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 58).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Es gewährleistet dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbständig wahrzunehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.2023 - 1 VB 38/18 -, NZV 2023, 214 Rn. 33).

    Es kommt deshalb insofern nicht darauf an, ob die Bußgeldbehörde oder das Gericht die in Rede stehende Information zur Überzeugung von dem Verstoß für erforderlich erachtet (Senat, Beschl. v. 22.08.2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23 -, juris Rn. 16 mwN), weil anderes eine unzulässige Annahme eines Gleichlaufs der gerichtlichen Aufklärungspflicht mit dem Einsichtsrecht des Betroffenen bedeuten würde (VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.2023 - 1 VB 38/18 -, NZV 2023, 214 Rn. 39).

  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Soweit die Rechtsbeschwerde beanstandet, das Amtsgericht habe seinen in der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Beiziehung des Beschilderungsplans nebst der zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung nicht ablehnen dürfen, handelt es sich der Sache nach um die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 08.05.2019 - 7 Ss 202/19 -, BeckRS 2019, 9428; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 Owi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.11.2021 - IV-2 RBs 191/21 -, juris Rn. 11; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris Rn. 67; a.A. OLG Saarbrücken Beschl. v. 13.07.2022 - SsRs 30/21 -, juris Rn. 5: Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs).

    Bei den zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen handelt es sich nach ihrer Bekanntgabe durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderung um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.04.2022 - 8 E 120/22 -, juris Rn. 18), die grundsätzlich auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit zu beachten sind, solange sie nicht nichtig sind oder wirksam angefochten oder zurückgenommen wurden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris Rn. 69 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - SsRs 30/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtherausgabe Beschilderungsplan und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Soweit die Rechtsbeschwerde beanstandet, das Amtsgericht habe seinen in der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Beiziehung des Beschilderungsplans nebst der zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung nicht ablehnen dürfen, handelt es sich der Sache nach um die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 08.05.2019 - 7 Ss 202/19 -, BeckRS 2019, 9428; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 Owi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.11.2021 - IV-2 RBs 191/21 -, juris Rn. 11; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris Rn. 67; a.A. OLG Saarbrücken Beschl. v. 13.07.2022 - SsRs 30/21 -, juris Rn. 5: Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs).

    Weil es sich bei der Frage der potentiellen Beweisbedeutung von Unterlagen für den konkreten Ordnungswidrigkeitenvorwurf um eine Tatsachen- und nicht eine Rechtsfrage handelt, war eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 GVG auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Saarbrücken (Beschl. v. 13.07.2022 - SsRs 30/21 ) nicht veranlasst (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Bei den zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen handelt es sich nach ihrer Bekanntgabe durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderung um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.04.2022 - 8 E 120/22 -, juris Rn. 18), die grundsätzlich auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit zu beachten sind, solange sie nicht nichtig sind oder wirksam angefochten oder zurückgenommen wurden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris Rn. 69 mwN).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Der Betroffene kann auf diese Weise den Vorwurf betreffende Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden, eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21 -, juris Rn. 54; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschl. v. 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Die Ungültigkeit muss für Jedermann derart augenscheinlich sein, dass das Verkehrszeichen gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.06.2015 - 9 U 18/14 -, juris Rn. 31 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Vielmehr müssen die begehrten, hinreichend konkret benannten Informationen deshalb zum einen in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf stehen und zum anderen aus der maßgeblichen Perspektive des Betroffenen erkennbar eine Relevanz für die Verteidigung aufweisen (a.a.O. Rn. 51; vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.03.2022 - 4 StR 181/21 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • OLG Celle, 08.11.2018 - 3 Ss OWi 190/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld; Beschlussverfahren; Sachrüge;

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20

    Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines

  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2022 - 8 E 120/22

    Androhung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtung;

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20

    Zulässige Beweismittel im Abwesenheitsverfahren nach § 74 OWiG Zulassung der

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2024 - 2 ORbs 35 Ss 425/23

    Zur Reichweite des Rechts auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche

    Im Übrigen hält der Senat an der im Beschluss vom 31.10.2023 vorgenommenen Beurteilung der Entscheidungsrelevanz für den vorliegenden Fall fest (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.3.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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